GPSR-Verordnung 2024: Was Cannabis-Accessoires-Händler jetzt ändern müssen

# GPSR-Verordnung 2024: Was Cannabis-Accessoires-Händler jetzt ändern müssen
Stand: Mai 2026 — 15 Monate nach Ablauf der Übergangsfrist rollt die erste Abmahnwelle
Seit dem 13. Dezember 2024 ist die EU General Product Safety Regulation (GPSR, Verordnung EU 2023/988) verpflichtend. Keine Übergangsfrist mehr, kein Opt-out. Sie betrifft jeden, der Vaporizer, Grinder, Papers, Bongs, Ladegeräte oder Akkus über einen Online-Shop verkauft — eigener Shop, Amazon EU, eBay oder Shopify.
Was 2024 noch wie eine ferne regulatorische Übung wirkte, wird jetzt durchgesetzt. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) prüft systematisch. Die ProdSG-Novelle vom Februar 2026 droht mit Bußgeldern bis 100.000 Euro. Und die ersten Abmahnungen gegen kleinere Headshops sind dokumentiert.
Ich wende die GPSR hier spezifisch auf Cannabis-Accessoires an — keine generische Rechtsberatung, sondern eine branchenspezifische Einordnung mit aktuellen Daten, realen Beispielen und einer umsetzbaren Checkliste.
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Die GPSR in 60 Sekunden — was ist neu?
Von GPSD zu GPSR: Die wichtigsten Unterschiede
Die alte Richtlinie 2001/95/EG (GPSD) war eine Richtlinie — jedes EU-Land setzte sie anders um. Die GPSR ist eine Verordnung, die ab Tag eins in allen Mitgliedstaaten identisch gilt und nicht national umgesetzt werden muss.
| Bereich | GPSD (alt) | GPSR (neu) | |---|---|---| | Rechtsform | Richtlinie, national unterschiedlich | Verordnung, EU-weit einheitlich | | Online-Vertrieb | Kaum geregelt | Explizite Pflichten für Online-Shops | | EU-Repräsentant | Nicht vorgeschrieben | Pflicht für Importeure aus Drittstaaten | | Rückverfolgbarkeit | Herstellerangabe ausreichend | Produktidentifikator + Hersteller + ggf. EU-Bevollmächtigter | | Sanktionen | Mitgliedstaaten uneinheitlich | ProdSG-Novelle 2026: bis 100.000 EUR |
Quelle: EU-Verordnung (EU) 2023/988, Artikel 1-4; EU-Kommission, GPSR-Anwendungsleitlinien, 21. November 2025
Seit wann gilt sie?
Die GPSR gilt seit 13. Dezember 2024. Eine Übergangsfrist existiert nicht mehr. Produkte, die vor diesem Datum in Verkehr gebracht wurden, unterliegen gemäß Artikel 51 GPSR noch der alten GPSD — aber nur, wenn sie bereits beim Endverbraucher waren. Neu eingelagerte Ware muss konform sein.
Warnung aktuell: Abmahnwelle rollt
Seit Frühjahr 2025 dokumentieren Kanzleien eine steigende Zahl von GPSR-basierten Abmahnungen im deutschen E-Commerce. Der Händlerbund zählte allein im Mai 2025 mindestens zwölf Fälle. Die ProdSG-Novelle vom 19. Februar 2026 (§ 28 Abs. 2 ProdSG) verschärft die Sanktionen drastisch: Bußgelder bis zu 100.000 Euro sind nun möglich — nicht nur Abmahnkosten.
Besonders betroffen: Händler ohne EU-Repräsentanten und mit unvollständigen Produktseiten. Quelle: Windweiss Rechtsanwälte, GPSR-Abmahnwelle, aktualisiert April 2026.
EU-Leitlinien November 2025 — was hat sich geklärt?
Am 21. November 2025 veröffentlichte die EU-Kommission lang erwartete Anwendungsleitlinien zur GPSR. Zentrale Klarstellungen:
Quelle: EU-Kommission, Commission Notice on the application of the GPSR, C/2025/7890, 21. November 2025
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Welche Cannabis-Accessoires fallen unter die GPSR?
Die GPSR gilt für alle Nicht-Lebensmittel-Produkte. Das umfasst nahezu das gesamte Cannabis-Accessoires-Sortiment. Die spezifischen Pflichten unterscheiden sich je nach Produktgruppe.
Kategorie 1: Elektrische Geräte (Vaporizer, Ladegeräte, Akkus)
Vaporizer und dazugehörige Ladegeräte unterliegen zusätzlich zur GPSR der Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) und bei Akkus der Batterien-Verordnung (EU 2023/1542). CE-Kennzeichnung ist Pflicht. Lithium-Ionen-Akkus in Vaporizern fallen unter die höchste Risikoklasse — der Safety Gate Report 2025 verzeichnet allein 125 Brandfälle durch Elektrogeräte.
Was Händler brauchen: CE-Konformitätserklärung, EU-Repräsentant, Batteriesicherheitsdatenblatt.
Kategorie 2: Metallene Schleifwerkzeuge (Grinder)
Grinder sind mechanische Werkzeuge. Sie benötigen keine CE-Kennzeichnung nach EU-Richtlinien — aber die GPSR verlangt dennoch eine Risikobewertung (Art. 9 GPSR). Besondere Aufmerksamkeit: Magnetsicherheit (verschluckbare Kleinteile) und Materialbeständigkeit (Metallabrieb). Die GPSR verlangt den Herstellernamen und eine Kontaktadresse auf dem Produkt oder der Verpackung.
Kategorie 3: Glas- und Keramikprodukte (Bongs, Pfeifen)
Bruchsicherheit, scharfe Kanten nach Bruch, Materialbeständigkeit gegen heiße Asche — das sind die GPSR-relevanten Risiken. Glasbongs aus China ohne Herstellerangabe sind ein klassisches Einfallstor für Abmahnungen.
Kategorie 4: Kunststoff- und Papierprodukte (Papers, Filter, Trays)
Hier greift zusätzlich die REACH-Verordnung (EG 1907/2006) für chemische Stoffe. Papierprodukte müssen nachweisen, dass sie keine gesundheitsschädlichen Aufheller oder Klebstoffe enthalten. Die GPSR verlangt: Produktidentifikator, Hersteller, ggf. EU-Repräsentant, Warnhinweise in der Sprache des Ziellandes.
Kategorie 5: Batteriehaltige Produkte
Die Batterien-Verordnung (EU 2023/1542) überschneidet sich hier mit der GPSR. Ab August 2026 kommen zusätzlich neue Kennzeichnungspflichten aus der PPWR (EU 2025/40) für Verpackungen hinzu.
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Die drei Pflichten, die jeden Online-Shop betreffen
Pflicht 1: Produktseiten-Inhalte (Art. 19 GPSR)
Jede Produktseite muss enthalten:
Diese Angaben müssen direkt auf der Produktseite sichtbar sein — ein Link auf ein PDF reicht nicht. Quelle: EU-Kommission, GPSR-Leitlinien November 2025, Abschnitt 4.2.
Praxisproblem: Bei über 200 Produkten im Sortiment kann das Wochen bedeuten. Wer kein ERP-System mit Produktdaten-Management hat, priorisiert: Zuerst die Produkte mit dem höchsten Risiko (Vaporizer, Akkus), dann den Rest.
Pflicht 2: EU-basierter wirtschaftlicher Betreiber (Art. 16 GPSR)
Importieren Sie aus China, den USA oder Großbritannien? Dann brauchen Sie einen EU-bevollmächtigten Wirtschaftsakteur (Authorized Representative). Diese Person oder Firma ist in der EU ansässig und haftet für die Produktsicherheit.
Realbeispiel: Dynavap, Hersteller von Vaporizern mit Sitz in den USA, hat eine eigene GPSR-Seite eingerichtet und benennt dort ausdrücklich einen EU-Repräsentanten (EC REP). Jeder europäische Händler, der Dynavap-Produkte führt, kann sich darauf stützen.
Fehlt der EU-Repräsentant, haftet der Händler selbst — und das ist das Risiko, das Abmahner gezielt suchen.
Pflicht 3: Rückruf- und Vorfallsmanagement (Safety Gate)
Die GPSR verpflichtet Händler, Produktrückrufe und Sicherheitsvorfälle über das Safety Business Gateway zu melden (Artikel 20 und 25 GPSR). Das alte RAPEX-System wurde durch Safety Gate ersetzt.
Praktisch bedeutet das: Sie brauchen einen dokumentierten Rückruf-Workflow, der innerhalb von 72 Stunden greifen kann. Meldefristen bei ernsten Risiken: sofort, maximal 2 Werktage.
Quelle: EU-Kommission, Safety Gate Jahresbericht 2025, März 2026.
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Realbeispiele aus der Branche (2025/2026)
Dynavap — Vaporizer-Hersteller mit eigener GPSR-Seite
Dynavap, US-amerikanischer Hersteller von manuellen Vaporizern, hat als einer der ersten Hersteller in der Branche eine dedizierte GPSR-Compliance-Seite live geschaltet. Sie enthält:
Takeaway für Händler: Fordern Sie von Ihren Lieferanten eine eigene GPSR-Seite an und verlinken Sie darauf. Wenn Ihr Hersteller keine hat, brauchen Sie einen eigenen EU-Repräsentanten.
Ooze Brink Dry Herb Vape — Grenzrückweisung (April 2026)
Im April 2026 meldete die britische OPSS (Office for Product Safety and Standards) den Ooze Brink Sub-Ohm Dry Herb Vape wegen Brandrisiko bei Überhitzung. Das Produkt wurde an der Grenze zurückgewiesen. Der Vorfall zeigt: Produktsicherheit wird aktiv überwacht, nicht nur reaktiv.
RandM Tornado 9000 — Safety Gate Rückruf (August 2025)
Die irische HSE (Health and Safety Authority) meldete den RandM Tornado 9000 über Safety Gate wegen Brand- und Explosionsrisiko der Lithium-Ionen-Batterie. Das Produkt wurde aus dem Verkehr gezogen. Relevanz: Wenn Sie batteriebetriebene Produkte aus Asien importieren, sind Sie gefährdet, wenn Sie keine Zertifizierung der Akkus vorlegen können.
EU-Parlament warnt vor THC-Vapes und Smart-Vapes
Das Europäische Parlament adressierte im Jahr 2025 eine schriftliche Anfrage zu THC-haltigen Vapes und Smart-Vapes mit Schwermetallbelastung. Der Tenor: Die Regulierungslücke zwischen Novel-Food-Verordnung (CBD) und Produktsicherheit (GPSR) wird zunehmend als Problem gesehen. Für Accessoires-Händler bedeutet das: Auch wenn Sie keine THC-Produkte verkaufen, betrifft die Debatte Ihre Kategorie — Vape-Hardware gerät ins regulatorische Visier.
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Abmahnwelle in Deutschland — was Händler wissen müssen
VSW prüft systematisch
Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) hat GPSR-Verstöße als neuen Schwerpunkt identifiziert. Die Prüfung erfolgt systematisch über automatisierte Scans von Online-Shops. Typische Treffer: fehlende Herstellerangaben, kein EU-Repräsentant, unvollständige Warnhinweise.
Windweiss Rechtsanwälte dokumentiert laufende Fälle seit April 2025. Quelle: Windweiss, GPSR-Abmahnungen im E-Commerce, Stand April 2026.
Kosten pro Verstoß
Eine GPSR-Abmahnung kostet zwischen 357 und 1.600+ Euro — und zwar pro Produkt. Wer zehn betroffene Produkte im Sortiment hat, kann schnell fünfstellige Summen erreichen. Hinzu kommen Anwaltskosten für die modifizierte Unterlassungserklärung.
ProdSG-Novelle: Bußgelder bis 100.000 Euro
Seit dem 19. Februar 2026 drohen zusätzlich behördliche Bußgelder nach § 28 Abs. 2 ProdSG. Während Abmahnungen privat-initiiert sind (durch Wettbewerber oder Verbände), können nun auch Behörden direkt sanktionieren.
Fallstrick: Plattform zeigt Angaben nicht an
Ein häufiges Problem: Der Händler hinterlegt die GPSR-Pflichtangaben im System (Shopware, Shopify, WooCommerce), aber der Frontend-Output zeigt sie nicht korrekt an. Laut GPSR-Abmahn-Praxis haftet der Händler, nicht die Plattform. Prüfen Sie Ihre Produktseiten regelmäßig live im Frontend.
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Safety Gate Jahresbericht 2025 — Rekordwerte
Der Jahresbericht 2025 des EU-Safety-Gate-Systems (veröffentlicht März 2026) zeigt folgende Zahlen:
| Kennzahl | 2024 | 2025 | Veränderung | |---|---|---|---| | Alarme gesamt | 4.132 | 4.671 | +13% | | Folgemaßnahmen | 4.292 | 5.794 | +35% | | Elektrogeräte-Alarme | k.A. | k.A. | +47% | | Brandfälle (Elektrogeräte) | 25 | 125 | +400% | | Registrierte Online-Marktplätze | k.A. | 1.200+ | Neu seit GPSR |
Besonders relevant für Vape-Hardware: Lithium-Batterien und Ladegeräte verzeichneten den stärksten Anstieg. 125 dokumentierte Brandfälle durch Elektrogeräte — die meisten durch Akkus oder Ladegeräte verursacht. Wenn Sie Ladegeräte für Vaporizer oder Einweg-Vapes mit Akku verkaufen, gehören diese Produkte zu den am strengsten überwachten Kategorien.
Quelle: EU-Kommission, Safety Gate 2025 Annual Report, 9. März 2026.
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Praxis-Checkliste für Cannabis-Accessoires-Händler (Update 2026)
Schritt 1: Produktdatenblätter prüfen
Jedes Produkt braucht eine dokumentierte Risikobewertung nach Art. 9 GPSR, die zehn Jahre aufbewahrt werden muss. Fordern Sie sie bei Ihren Lieferanten an. Fehlt sie, erstellen Sie ein eigenes Risk Assessment — oder listen Sie das Produkt aus.
Schritt 2: Hersteller-Dokumentation anfordern
Schreiben Sie jeden Lieferanten an und fordern Sie vollständigen Firmennamen und -adresse, Produktidentifikator, CE-Konformitätserklärung (bei elektrischen Produkten) und den EU-Repräsentanten, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt.
Schritt 3: EU-Wirtschaftsbetreiber benennen
Fehlt der EU-Repräsentant Ihres Herstellers? Beauftragen Sie einen eigenen. Kosten: ca. 500 bis 2.000 Euro pro Jahr, je nach Produktanzahl. Ohne EU-Repräsentanten sind Ihre Produkte nicht GPSR-konform.
Schritt 4: Produktseiten aktualisieren
Die GPSR-Angaben müssen direkt auf der Produktseite sichtbar sein, nicht hinter einem Link. Prüfen Sie in Shopware, Shopify und WooCommerce, ob alle Pflichtfelder aktiv sind. Und testen Sie live im Frontend — was im Backend hinterlegt ist, wird nicht automatisch korrekt angezeigt.
Schritt 5: Rückruf-Workflow festlegen (72h-Playbook)
Definieren Sie, wer einen Vorfall meldet, an wen gemeldet wird (Safety Business Gateway), wie Kunden informiert werden und wie der Rückruf logistisch abläuft. Das muss innerhalb von 72 Stunden funktionieren — wer das erst im Ernstfall aufsetzt, ist zu langsam.
Schritt 6: Verpackung prüfen — PPWR kommt ab August 2026
Die Packaging and Packaging Waste Regulation (EU 2025/40) ist seit Februar 2025 in Kraft und wird ab 12. August 2026 breit anwendbar. Neue Anforderungen: Verpackungskennzeichnung mit Materialart, Dokumentation der Recyclingfähigkeit, Reduzierung von Überverpackung. Bereiten Sie jetzt Ihre Verpackungen vor — insbesondere bei Importprodukten aus Asien ist die Umstellung zeitaufwendig.
Schritt 7: DSA-Trader-Traceability für Marktplätze
Wenn Sie auf Amazon EU, eBay oder anderen Marktplätzen verkaufen: Der Digital Services Act (DSA) verpflichtet Marktplätze ab 2024, Händlerdaten zu prüfen. Seit der GPSR sind diese Daten mit den Produktsicherheitsdaten verknüpft. Stellen Sie sicher, dass Ihre hinterlegten Händlerdaten mit den GPSR-Angaben übereinstimmen.
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Typische Fallstricke in der Branche
Grinder: CE-Kennzeichnung ja/nein?
Rein mechanische Grinder ohne elektrische Komponenten brauchen kein CE-Zeichen. Aber die GPSR verlangt dennoch eine Risikobewertung. Magnetsicherheit ist ein unterschätztes Thema — verschluckbare Magnete in Grindern können zu ernsten Verletzungen führen. Ein aktueller Fall aus dem US-Markt (CPSC-Rückruf von magnetischen Grindern, 2025) zeigt, dass das keine hypothetische Sorge ist.
Vaporizer: Batterie-Verordnung + GPSR Kombination
Vaporizer mit eingebauten Akkus unterliegen beiden Verordnungen. Die Batterien-Verordnung (EU 2023/1542) verlangt separate Kennzeichnung für den Akku, die GPSR verlangt Produktsicherheitsdaten für das Gesamtgerät. Fehlt eine der beiden, ist das Produkt nicht verkehrsfähig.
Import aus China: EU-Repräsentant Pflicht
Kein EU-Repräsentant, kein Zugang zum europäischen Markt. Die EU-Kommission hat in ihren Leitlinien klar gestellt, dass der EU-Repräsentant eine eigenständige, in der EU ansässige juristische Person sein muss — kein Briefkastenunternehmen und kein Mitarbeiter des chinesischen Herstellers.
Altbestand vor Dezember 2024
Produkte, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 an Endverbraucher verkauft wurden, unterliegen noch der alten GPSD (Artikel 51 GPSR). Aber neu eingelagerte Ware muss GPSR-konform sein. Die Grenze ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens, nicht des Verkaufs.
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Fazit & nächste Schritte
Die GPSR ist Pflicht, sie wird durchgesetzt, und die Kosten für Verstöße steigen: von Abmahnungen (357 bis 1.600+ Euro) bis zu behördlichen Bußgeldern (bis 100.000 Euro nach ProdSG-Novelle Februar 2026).
Für Cannabis-Accessoires-Händler ergibt sich eine spezifische Risikolage: Die Branche importiert viel aus Drittstaaten, hat viele Kleinserienprodukte und ist regulatorisch ohnehin unter Beobachtung. Wer jetzt seine Produktdaten, EU-Repräsentanten und Rückrufprozesse in Ordnung bringt, vermeidet nicht nur Kosten.
Die dringendste Maßnahme: Prüfen Sie Ihre 10 umsatzstärksten Produkte auf GPSR-Konformität. Fehlen Herstellerangaben? Fehlt der EU-Repräsentant? Dann priorisieren Sie genau diese Produkte als Erstes.
Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Konsultieren Sie für Ihre spezifische Situation einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Produktsicherheitsrecht.
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Quellenangabe
1. EU-Verordnung (EU) 2023/988 — General Product Safety Regulation, Amtsblatt der EU, 23. Mai 2023 2. EU-Kommission, Commission Notice on the application of GPSR, C/2025/7890, 21. November 2025 3. EU-Kommission, Safety Gate 2025 Annual Report, 9. März 2026 4. cannabisregulations.ai, GPSR for CBD/Vape Sellers, aktualisiert Mai 2026 5. Windweiss Rechtsanwälte, GPSR-Abmahnungen vermeiden, Stand April 2026 6. CEHTRA, GPSR Compliance Guide for Consumer Products, 2025/2026 7. Dynavap, GPSR Compliance Page, live unter dynavap.com (abgerufen Mai 2026) 8. UK OPSS, Ooze Brink Sub-Ohm Dry Herb Vape — Product Safety Alert, April 2026 9. HSE Ireland, RandM Tornado 9000 — Safety Gate Notification, August 2025 10. Europäisches Parlament, Schriftliche Anfrage E-002456/2025 zu THC- und Smart-Vapes, 2025 11. ProdSG-Novelle 2026, § 28 Abs. 2, in Kraft seit 19. Februar 2026 12. Landmark Global, GPSR Enforcement Update 2026 13. Verpackungsverordnung (EU) 2025/40 (PPWR), in Kraft seit 11. Februar 2025
ivory.green Team
Marktanalysen & Branchennews für Cannabis-Accessoires-Großhändler.